1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ARB André Uehling (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Entrümpelungs-, Transport-, Hausmeister- und sonstige Dienstleistungen.
Auftragnehmer:
ARB André Uehling
Friedhofstrasse 10
36433 Bad Salzungen / OT Gumpelstadt
Telefon: 01737102157
E-Mail: info@arbonline.de
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
2.2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Eine kostenlose Besichtigung vor Ort dient der Erstellung eines verbindlichen Angebots und ist unverbindlich.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
3.2 Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Entrümpelungen (Wohnungen, Häuser, Keller, Dachböden)
- Haushaltsauflösungen
- Gewerbeentrümpelungen
- Transport- und Umzugsservice
- Entsorgung (Sperrmüll, Sondermüll, Elektroschrott)
- Objektbetreuung und Hausmeisterdienste
- Kleinreparaturen und Instandhaltungen
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer und Hilfspersonen zur Leistungserbringung einzusetzen.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig mitzuteilen.
4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu entrümpelnden Räume zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, wertvolle oder persönliche Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, deutlich zu kennzeichnen oder zu entfernen.
4.4 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch falsche oder unvollständige Angaben entstehen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
5.2 Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand (Stunden und Material) oder nach Pauschalpreis, wie im Angebot vereinbart.
5.3 Bei Pauschalpreisen gilt der im Angebot genannte Preis. Mehraufwand durch unvorhergesehene Umstände (z.B. nicht gemeldeter Sondermüll) wird separat in Rechnung gestellt.
5.4 Die Rechnung ist nach Leistungserbringung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
5.5 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
5.6 Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung von bis zu 50% vor Leistungsbeginn vereinbart werden.
6. Sondermüll und Entsorgung
6.1 Die fachgerechte Entsorgung von Sondermüll (Farben, Lacke, Öle, Leuchtstoffröhren, Batterien) wird separat nach Aufwand berechnet.
6.2 Der Auftraggeber wird vor der Entsorgung von Sondermüll über die zusätzlichen Kosten informiert.
6.3 Der Auftragnehmer arbeitet mit zertifizierten Entsorgungspartnern zusammen und stellt entsprechende Nachweise auf Wunsch zur Verfügung.
6.4 Gefährliche Stoffe (z.B. Asbest, Chemikalien) werden nicht entsorgt und müssen vom Auftraggeber separat entsorgt werden.
7. Termine und Fristen
7.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.2 Bei höherer Gewalt, extremen Witterungsverhältnissen oder anderen unvorhersehbaren Umständen kann der Termin verschoben werden.
7.3 Der Auftragnehmer bemüht sich um kurzfristige Terminvergabe, in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden.
8. Stornierung und Rücktritt
8.1 Der Auftraggeber kann den Auftrag bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren.
8.2 Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin werden 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
8.3 Bei Nichterscheinen am vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage wird der volle vereinbarte Preis fällig.
8.4 Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Auftrags unmöglich oder unzumutbar ist.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
9.3 Die Haftung für Schäden an beweglichen Gegenständen ist auf 500 Euro pro Schadensfall begrenzt, sofern nicht eine Versicherung vereinbart wurde.
9.4 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch nicht gemeldete Gefahrenquellen (z.B. Schimmel, einsturzgefährdete Räume) entstehen.
9.5 Der Auftragnehmer ist versichert. Auf Wunsch können Versicherungsnachweise vorgelegt werden.
10. Gewährleistung
10.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der beauftragten Arbeiten.
10.2 Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
10.3 Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
11. Datenschutz
11.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
11.2 Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf der Website einsehbar oder kann angefordert werden.
11.3 Die Daten werden nur zur Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Gerichtsstand ist Bad Salzungen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.